ABLAUF & HONORAR
ABLAUF
Eine gute Klienten-Therapeuten-Berziehung ist enorm wichtig für den Verlauf einer Therapie. Unser Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen und ermöglicht es Ihnen und mir zu überprüfen, ob die Chemie stimmt.
Desweiteren klären wir Ihr Anliegen, Ihre Ziele und wie der weitere Verlauf sein könnte.
In jeder Sitzung erhalten Sie Anregungen für den Alltag und „seelisches Werkzeug“ für schwierige Situationen. So können sich die neu gewonnen Ressourcen im Alltag etablieren. Sie integrieren neue, hilfreiche und stärkende Verhaltens, Denk- und Gefühlsmuster in Ihr Leben.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht (1. Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH); Artikel 3)
HONORAR
Das Honorar ist im Anschluss zur Therapiesitzung bar oder per Kartenzahlung zu entrichten. Gerne stelle ich Ihnen eine Quittung aus oder sende Ihnen eine Rechnung zur Einreichung Ihrer privaten Krankenkasse zu.
ERSTGESPRÄCH
60 - 75 min. 95 € (ab dem 01.02.24 - 100 €)
GESPRÄCHSPSYCHOTHERAPIE
60 min. 95 € (ab dem 01.02.24 - 100 €)
Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
BERATUNG & SYSTEMISCHES COACHING
60 min. 95 € (ab dem 01.02.24 - 120 €)
90 min. 142 € (ab dem 01.02.24 - 180 €)
TERMINABSAGE
Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei. Im Falle einer Absage am Tag des Termins, ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.
KOSTENERSTATTUNG
SELBSTZAHLER
Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler unabhängig; ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Ihr Vorteil ist, dass Sie keine langen Wartezeiten haben und es keine Problme bei einem späteren Abschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung gibt.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.
GESETZLICHE KRANKENKASSE
Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.